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Gemeinnützigkeit

Ergänzende Informationen zur Gemeinnützigkeit des Deutschen Polizeimuseums e.V.

Das Deutsche Polizeimuseum e.V. ist beim Amtsgericht Paderborn im Vereinsregister unter VR 1261 eingetragen.

Das Finanzamt hat den Verein als gemeinnützig anerkannt.
Unsere Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke:

  • Förderung von Kunst und Kultur
  • Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege

Wir sind berechtigt Spendenbescheinigungen auszustellen für:

  • Mitgliedsbeiträge
  • Geldspenden
  • Sachspenden

Spendenkonto:

Sparkasse Paderborn-Detmold

IBAN: DE61 4765 0130 0047 0007 81
BIC:   WELADE3LXXX

Auf dem Überweisungsschein tragen Sie im Feld Verwendungszweck bitte Spende und Ihre Adresse ein, damit wir Ihnen unverzüglich Ihre steuerlich absetzbare Spendenbescheinigung zusenden können.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung !